2G plus gilt ab 18 Jahre in allen Schwimmbädern ab dem 01.12.2021
2G plus gilt ab 18 Jahre in allen Schwimmbädern ab dem 01.12.2021

2G plus gilt ab 18 Jahre in allen Schwimmbädern ab dem 01.12.2021

Nach Rücksprache mit dem Stadionbad und dem SLZ gilt ab dem 01.12.2021 folgende Regel:

Alle ab 18 Jahre und älter, auch Schüler, müssen 2G plus erfüllen: also vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen– Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum vorweisen können.

Alle unter 18 jährigen kommen mit ihrem Schülerausweis rein.

Es gilt FFP2– Maskenpflicht in den Räumlichkeiten.

Das Personal aus den Bädern ist zu Kontrollen verpflichtet, Nachweise bitte auch dem jeweiligen Trainer vorzeigen.

Der Vorstand