3 G Regel in den Schwimmbädern
3 G Regel in den Schwimmbädern

3 G Regel in den Schwimmbädern

Da in den Schwimmbädern die 3 G – Regel gilt und wir weiterhin vorsichtig sein wollen, bitten wir um eine regelmäßige Selbsttestung der minderjährigen, ungeimpften Athleten während der Trainingszeiten in den Herbstferien. Wie zu Schulzeiten reicht uns bei den minderjährigen Athleten ein Selbsttest unter Aufsicht der Eltern. Den nötigen Begleitzettel findet ihr hier zum Download.  

Sollten sich die Verordnungen ändern, informieren wir euch.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung